Vernehmlassung zum Gesetz �ber die Umsetzung NFA und die Lastenverteilung auf Kanton und GemeindenDer Baselbieter Regierungsrat hat das «Gesetz über die Umsetzung NFA und die Lastenverteilung auf Kanton und Gemeinden» in die Vernehmlassung geschickt. Frist für die Stellungnahmen zum Gesetz ist der 7. Dezember 2007. Die stationäre Langzeitpflege ist vor allem betroffen von:- der vorgeschlagenen Aufhebung des Spitex-Gesetzes - diversen Aenderungen im Gesetz über Betreuung und Pflege im Alter Die vollständigen Unterlagen für die Vernehmlassung sind hier auf der Homepage des Kantons Basel-Landschaft abrufbar. Die Arbeitsgruppe Vernehmlassungen des BAP hat sich in einer Sitzung am 6.11.2006 ausführlich mit dem Thema befasst und einen Vorschlag für die Stellungnahme des BAP ausgearbeitet. Es sind noch einige Sach- und Verständnisfragen zu klären. Sobald dies geschehen ist (bis spätestens 9.11.), wird der Entwurf den Heimleitungen zur Kenntnis- und Stellungnahme zugeschickt. Termin für die Rückmeldungen der BAP-Mitglieder ist dann der 20. November 2006. |