H�ufig gestellte FragenWie ist die Finanzierung eines Platzes im Alters- und Pflegeheim geregelt? � Welche Lehrstellen bieten Alters- und Pflegeheime? � Wie kann ich mich auf den Eintritt in ein Alters- und Pflegeheim vorbereiten? � Kann ich frei w�hlen, in welches Alters- und Pflegeheim ich eintreten m�chte? � Wie lange ist die Wartezeit f�r einen Heimplatz im Kanton Basel-Landschaft? � An welche Informationsstelle kann ich mich mit Fragen zum Alters- und Pflegeheim wenden? � An wen kann ich mich bei Problemen im Zusammenhang mit Alters- und Pflegeheimen wenden? � Welche Alters- und Pflegeheime gibt es im Kanton Basel-Landschaft? � Was kann ich von einem Alters- und Pflegheim im Kanton Basel-Landschaft erwarten? �
Wie ist die Finanzierung eines Platzes im Alters- und Pflegeheim geregelt?Im Kanton Basel-Landschaft muss auf Grund finanzieller N�te niemand um seinen Heimplatz bangen. Wenn die pers�nliche Altersvorsorge, die Beitr�ge der Krankenkasse und der Ausgleichskasse nicht ausreichen, leistet die Wohnortgemeinde Gemeindebeitr�ge. Diese schliessen eine allf�llige Finanzierungsl�cke. Weitere Einzelheiten finden Sie hier � Welche Lehrstellen bieten Alters- und Pflegeheime?Alterszentren, Alters- und Pflegeheime bieten jungen Menschen attraktive Lehrstellen und Ausbildungspl�tze mit Zukunft f�r Berufe im Gesundheitswesen, technische und hauswirtschaftliche Berufe, kaufm�nnische Berufe und Berufe im Gastgewerbe. Weitere Informationen finden Sie hier � Wie kann ich mich auf den Eintritt in ein Alters- und Pflegeheim vorbereiten?Eine gute Vorbereitung erleichtert den Umzug in ein Alters- und Pflegeheim und gibt ihnen die notwendige Sicherheit. Informieren sie sich bei der von ihnen bevorzugten Institution �ber Pflege- Betreuungs- und Therapieangebote. Lassen sie sich Informationsschriften wie Brosch�re, Reglemente, Kostenaufstellung etc. geben. Bitten Sie um ein Informationsgespr�ch und einem Besichtigungstermin mit der zust�ndigen Leitungsperson. Sprechen sie ihre W�nsche und Bed�rfnisse an. R�umen sie sich Bedenkzeit ein und sprechen sie mit ihren Angeh�rigen oder Personen ihres Vertrauens �ber die Situation. Bei der Entscheidungsfindung kann �Probewohnen� oder ein �Ferienaufenthalt� hilfreich sein. Fragen sie, ob dies in diesem Heim m�glich ist. Kann ich frei w�hlen, in welches Alters- und Pflegeheim ich eintreten m�chte?Grunds�tzlich besteht im Kanton Baselland die freie Heimwahl. Auf Grund der grossen Nachfrage nach Heim- und Pflegepl�tzen haben die meisten Institutionen ihre Aufnahmebestimmungen auf ihr kommunales Einzugsgebiet beschr�nkt. Wir empfehlen Ihnen, sich direkt im gew�nschten Heim nach den Aufnahmebestimmungen zu erkundigen. Kann jemand mit Wohnsitz im Kanton Basel-Landschaft in ein Alters- und Pflegeheim in einem anderen Kanton eintreten?Vor einer solchen Entscheidung sollten alle Fragen um die Finanzierung genau abgekl�rt werden. Gemeindebeitr�ge an die Kosten sind im Rahmen der gesetzlichen Grundlagen nur innerhalb des Kantons gesichert. Deshalb ist es wichtig, vor einem Kantonswechsel genaue Abkl�rungen zu treffen. Wie lange ist die Wartezeit f�r einen Heimplatz im Kanton Basel-Landschaft?Die Wartezeiten sind in den einzelnen Gemeinden bzw. Heimen und Alterszentren sehr unterschiedlich. Sie liegen zwischen einigen Wochen und bis zu einem Jahr. Genauere Auskunft �ber die Wartezeiten und �ber die Aufnahmebedingungen geben Ihnen die einzelnen Heime und Alterszentren. Der Grund f�r die z.T. langen Wartezeiten liegt im grossen Bedarf an zus�tzlichen Pflegepl�tzen im Kanton. An welche Informationsstelle kann ich mich mit Fragen zum Alters- und Pflegeheim wenden?F�r die Alters- und Pflegeheime sind im Kanton Basel-Landschaft die Gemeinden zust�ndig. Sie erhalten Informationen bei der Gemeindeverwaltung. Gerne geben Ihnen auch die Alters- und Pflegeheime Ausk�nfte.
An wen kann ich mich bei Problemen im Zusammenhang mit Alters- und Pflegeheimen wenden?Die Heimleitung ist die erste Anlaufstelle f�r offene Fragen und Probleme. Im offenen Gespr�ch k�nnen L�sungen f�r viele Fragen, W�nsche oder Schwierigkeiten gefunden werden. Wenn im direkten Gespr�ch keine L�sung m�glich ist, sollten Vertreter und Vertreterinnen der Tr�gerschaft oder der Heimkommission beigezogen werden. Welche gesetzlichen Grundlagen sind im Kanton Basel-Landschaft f�r Alters- und Pflegheime massgebend?Auf kantonaler Ebene ist das �Gesetz �ber Betreuung und Pflege im Alter� massgebend. Gem�ss der Aufgabenteilung zwischen Kanton und Gemeinden sind im Kanton Basel-Landschaft die Gemeinden f�r die Alters- und Pflegeheime verantwortlich. So liegen u.a. Bedarfsplanung, Leistungsvereinbarung mit Tr�gerschaften und die Qualit�tskontrolle bei den Gemeinden. Der Kanton hat die sanit�tspolizeiliche Aufsicht, f�hrt die Pflegeheim-Liste, leistet Investitionshilfen und �bernimmt gewisse Funktionen in der Koordination. Der entsprechnde Gesetzestext kann auf der Homepage des Kantons (www.bl.ch) heruntergeladen werden. Welche Alters- und Pflegeheime gibt es im Kanton Basel-Landschaft?Auf der Pflegeheimliste des Kantons Basel-Landschaft sind zur Zeit 30 Alters- und Pflegeheime und Alterszentren. Sie sind alle auch Mitglied unseres Verbandes. Die Adressen finden Sie in unserem Mitgliederverzeichnis hier � Was kann ich von einem Alters- und Pflegheim im Kanton Basel-Landschaft erwarten?Informationen �ber das Leben in einem Heim oder Alterszentrum finden Sie hier �
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