Finanzierung eines Aufenthalts im Alters- und Pflegeheim
Die Finanzierung des Aufenthalts im Alters- und Pflegeheim oder Alterszentrum ist in der Schweiz kantonal unterschiedlich geregelt. Im Kanton Basel-Landschaft wird die Finanzierung f�r alle Bewohnerinnen und Bewohner durch sieben Bausteine gesichert. Die ersten drei Bausteine geh�ren zur pers�nlichen Altersvorsorge - Die Rente der eidgen�ssischen AHV
- Renten aus beruflicher und pers�nlicher Vorsorge (Pensionskasse)
- Ein Anteil aus dem eigenen Verm�gen von 10% des Reinverm�gens (abz�glich Freibetrag) pro Jahr
Weitere Beitr�ge leisten die Krankenkassen und bei Bedarf die Gemeinden: - Die Krankenkassen erstatten einen Betrag zu den Pflegekosten
- Erg�nzungsleistungen: Wo Renten und �briges Einkommen die Kosten nicht decken, besteht ein gesetzlicher Anspruch auf Erg�nzungsleistungen zur AHV/IV
- Hilflosenentsch�digung der AHV: Wer l�nger als ein Jahr f�r allt�gliche Lebensverrichtungen auf Hilfe Dritter angewiesen ist oder dauernder Pflege oder Ueberwachung bedarf, erh�lt von der AHV eine Hilflosenentsch�digung
- Gemeindebeitr�ge: Im Kanton Basel-Landschaft wohnhafte Personen, die mit den genannten Mitteln die Heimkosten nicht bezahlen k�nnen, erhalten einen Gemeindebeitrag, der die Finanzierungsl�cke schliesst.
Ausf�hrliche Informationen finden Sie in unserer Brosch�re �Finanzierung�. Sie k�nnen die Brosch�re, Ausgabe 2007, online anschauen oder herunterladen (PDF-Datei) oder in der Gesch�ftsstelle bestellen (Adresse Gesch�ftsstelle).
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